AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Personalvermittlung 01.06.2022
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge bzw. Vereinbarungen der PureMind Digital GmbH – in Folge „PMD“ genannt – im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Arbeitsvermittlung mit ihren Kunden – in Folge „Auftraggeber“ – abgeschlossen werden. Abweichende Bestimmungen und zusätzliche Vereinbarungen sind ausschließlich wirksam, wenn diesen von PMD schriftlich zugestimmt wird. Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber gelten, soweit sie von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen. Der Auftraggeber erklärt mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung oder eines Angebotes von PMD, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist.
- Bei der Personalvermittlung- und Beratung deckt PMD alle Phasen der Rekrutierung ab: Suche von Kandidaten, Interviews, Auswahl und Präsentation der Kandidaten, ggf. auch Einholen von Referenzen und Bewerbungstests. Die von PMD durchgeführten Rekrutierungsleistungen können die gründliche Prüfung des Kandidatenprofils durch den Auftraggeber keinesfalls ersetzen. In keinem Fall haftet PMD für die getroffene Wahl des Auftraggebers hinsichtlich der Anstellung eines Kandidaten.
- Das zwischen PMD und dem Kunden entsprechend dem jeweils gültigen Angebot vereinbarte Honorar umfasst folgende Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen: Selektion geeigneter Kandidaten, Interviews. Darüberhinaus erbrachte Mehrleistungen werden gesondert mit dem Kunden vereinbart und gesondert verrechnet. Das Honorar wird auf Basis des vereinbarten Prozentsatzes vom Bruttojahresgehalt des vermittelten Kandidaten verrechnet, mindestens jedoch 3.000 EUR. Sämtliche Beträge verstehen sich exkl. USt. Das Bruttojahresgehalt setzt sich aus dem in Aussicht gestellten bzw. mit dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahresgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalen sowie voraussichtliche Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt eventueller Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr zusammen. Ein Honoraranspruch für PMD entsteht auch dann zur Gänze, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter, an den der Auftraggeber Bewerbungsunterlagen weitergegeben hat, mit einem von PMD vorgestellten Kandidaten einen Beschäftigungsvertrag abschließt oder wenn ein von PMD vorgestellter Kandidat für eine andere Position, als die für die ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt wird. Hat sich ein von PMD vorgeschlagener Kandidat bereits bei dem Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, PMD unverzüglich nach Erhalt der Kandidaten zu verständigen. In diesem Fall erbringt PMD keine Leistung mehr hinsichtlich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann PMD jedoch auffordern, auch hinsichtlich dieses Kandidaten weiterhin tätig zu sein. Kommt es in einem derartigen Fall zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar vollständig zu entrichten. Geht der Auftraggeber mit einem von PMD vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens ein Beschäftigungsverhältnis ein, verpflichtet sich der Auftraggeber, PMD davon innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich zu verständigen und es wird das im Angebot vereinbarte Honorar sofort zur Zahlung fällig.
- Auf Wunsch des Kunden übernimmt PMD für die Suchaufträge des Kunden im Rahmen eines gemeinsam festgelegten Anzeigenbudgets das Texten, das Gestalten und das sinnvolle Platzieren von Stelleninseraten. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Inserates sowie die mit dem Schalten des Inserats verbundenen Kosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. PMD verpflichtet sich jedoch, die Gestaltung und die Größe des Inserates sowie das Medium, in dem geschalten wird, mit dem Kunden abzustimmen und von ihm freigeben zu lassen. Es kann auch eine pauschale Abgeltung von Inserierungskosten vereinbart werden.
- Preise gelten exklusive MwSt. Das zu zahlende Honorar, sowie sämtliche Kosten sind mit Rechnungslegung, netto ohne Skonto sofort fällig.
- Wird das Beschäftigungsverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten innerhalb der vereinbarten Garantiezeit ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aufgelöst, verpflichtet sich PMD, eine einmalige Nachbesetzung durchzuführen. Die Bekanntgabe der gewünschten Nachbesetzung durch den Kunden hat ab sofortigem Anspruch innerhalb einer Woche nach Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu erfolgen.
- PMD übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kandidaten getätigten Angaben oder von ihm vorgelegten Unterlagen (insbesondere Lebenslauf, Zeugnisse oder Empfehlungsschreiben). Die von PMD geleisteten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen daher in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Für sämtliche Leistungen von PMD wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. PMD hat keinerlei vertragliche Bindung zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.
- Wenn Dienstnehmer vermittelt werden, die auf der Suche nach einem Angestelltenverhältnis auf Vollzeitbasis sind, entspricht das Honorar dem Vollzeitäquivalent des Gehalts – unabhängig davon, ob im tatsächlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Dienstnehmer eine geringere Anzahl an Wochenarbeitsstunden angeführt wird. Ob es sich um einen Dienstnehmer handelt, der auf der Suche nach einem Angestelltenverhältnis auf Vollzeitbasis ist, wird schriftlich in der E-Mail angeführt, in welcher der Name des potentiellen Dienstnehmers bekannt gegeben wird.
- Sollte die vermittelte Person nicht als Dienstnehmer im Unternehmen tätig werden, sondern als selbstständig agierender Dienstleister tätig werden, beträgt das Gesamthonorar 6.000 EUR, die in zwei Raten bezahlt werden (50% bei Zustandekommen der Zusammenarbeit und weitere 50% nach drei Monaten Zusammenarbeit).
- Sollte ein Arbeitsvertrag mit einem Dienstnehmer oder eine Zusammenarbeit mit einem selbstständig agierenden Dienstleister zustande kommen, welche von uns vermittelt wurde, muss der PMD eine Kopie des Arbeitsvertrags/Kooperationsvertrags innerhalb von 72 Stunden übermittelt werden.
- Der Kunde bzw Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass PMD Newsletter und andere Werbung an Kunden und Auftraggeber verschickt. Der Empfang von Newsletter kann entsprechend den Bestimmungen der DSGVO jederzeit widerrufen werden. Bis zum ausdrücklichen Widerruf gilt die Zustimmung zum Erhalt von Newslettern und Werbematerialien als erteilt.
- Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bei Auftraggebern gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der AGB im Übrigen nicht. PMD und der Auftraggeber sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.
- Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wien.
